Kein “Racial Profiling” in Bochum: Kontrolle der Bundespolizei war rechtmäßig
Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln am Montag (04.01.2016) die Personenkontriolle eines dunkelhäutigen Mannes im Hauptbahnhof Bochum als “in Teilen rechtmäßig” erachtet. Der Kläger aus Witten hatte Klage gegen die Bundespolizei eingereicht.
Der Kläger arbeitet als Heilpraktiker in Witten. Er wäre in seinem Leben schon sehr oft von Polizisten kontrolliert worden, sagt er. Ständig soll der Mann, der in Deutschland geboren ist und nigerianische Wurzeln hat, den Beamten seine Papiere zeigen. Im November 2013 wird der dunkelhäutige Mann am Bochumer Hauptbahnhof überprüft und genau diese Kontrolle war für ihn eine Kontrolle zu viel. Seiner Ansicht nach haben die beiden Beamten ihn nur wegen seiner dunklen Hautfarbe kontrolliert. Die Bundespolizisten erklärten, dass sich der Wittener verdächtig verhalten habe. Sie hätten ihn nicht wegen seiner Hautfarbe kontrolliert, sondern wegen seines Verhaltens. Der Heilpraktiker hätte eine Kapuze aufgehabt und soll sich versteckt haben. Das Verwaltungsgericht Köln gab ihnen jetzt recht.