ASOG: Sicherheit, Ordnung, Rassismus.

„Gefährliche Orte“: als solche stuft die Berliner Polizei regelmäßig verschiedene Gegenden in Berlin ein. Die Eingrenzung dieser „kriminalitätsbelasteten Orte“ (kbO) dient nicht einer Vorwarnung für unbescholtene Bürger*innen, sich dort besonders vorsichtig durch die Großstadt zu bewegen. Ganz im Gegenteil, eigentlich wollte die Polizei die Namen dieser Orte am liebsten im Geheimen halten – aus polizeistrategischen Gründen, wie es heißt. Der Clou dieser kbO ist nämlich, dass sie der Polizei erweiterte Handlungsmöglichkeiten im Namen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ermöglichen. Der wichtigste Bestandteil dieser Befugnisse ist es, sogenannte verdachtsunabhängige Identitätskontrollen vornehmen zu können, auch wenn keine konkrete Gefahr vorhanden ist. Die Polizei muss in solchen Fällen an kbO auch keine Gründe für Kontrolle und Folgemaßnahmen wie eine Durchsuchung angeben.Von diesen Kontrollen betroffen ist jedoch nicht ein Querschnitt der Gesellschaft, wie das Wörtchen „verdachtsunabhängig“ vermuten ließe. Besonders Menschen, die von Beamt*innen als „ausländisch“, also meistens nicht-weiß markiert werden, werden angehalten und kontrolliert. hSchon lange versuchen People of Color (PoC) und verschiedene Initiativen, die Kritik an der diskriminierenden Praxis des polizeilichen Racial Profiling an die Öffentlichkeit zu bringen. Besonders die Befugnis zum anlasslosen Kontrollieren rückt dabei immer wieder in den Fokus, denn gerade diese breite Ermächtigung ist prädestiniert für rassistisch motivierte Maßnahmen. Die Berliner Kampagne „Ban Racial Profiling“ [dt. sinngemäß: „Stoppt rassistische Kontrollen“] veröffentlichte im Mai 2019 das Rechtsgutachten „Verfassungsrechtliche Bewertung der Vorschrift des § 21 Abs.2 Nr. 1 des Allgemeinen Gesetzes zur Sicherheit und Ordnung in Berlin – das Konzept der ‚kriminalitätsbelasteten Orte‘“, in dem die polizeiliche Befugnis des ASOG Berlin hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit überprüft wird.https://antifra.blog.rosalux.de/asog-sicherheit-ordnung-rassismus/

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