Brandenburgische Regelung zur polizeilichen Kenn­zeichnungs­pflicht verfassungsgemäß

Kein Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizei­vollzugs­beamten

Die brandenburgische Regelung zur Kenn­zeichnungs­pflicht der Polizei­vollzugs­beamten ist verfassungsgemäß. Durch die Regelung werden die Polizei­vollzugs­beamten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Potsdam_3-K-356413_Brandenburgische-Regelung-zur-polizeilichen-Kennzeichnungspflicht-verfassungsgemaess.news22764.htm

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