Brandenburgische Regelung zur polizeilichen Kennzeichnungspflicht verfassungsgemäß
Kein Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizeivollzugsbeamten
Die brandenburgische Regelung zur Kennzeichnungspflicht der Polizeivollzugsbeamten ist verfassungsgemäß. Durch die Regelung werden die Polizeivollzugsbeamten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Potsdam_3-K-356413_Brandenburgische-Regelung-zur-polizeilichen-Kennzeichnungspflicht-verfassungsgemaess.news22764.htm