Racial Profiling

Polizisten nach Prügelattacke verurteilt

Sie waren außer Dienst und betrunken, als sie einen angeblichen Drogendealer verfolgten. Die Situation eskalierte, urteilte nun eine Richterin und sprach die Beamten schuldig.Zwei Berliner Polizisten sollen nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung Geldstrafen von jeweils 7500 Euro zahlen. Ein Amtsgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die 28 und 29 Jahre alten Beamten am Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg einen angeblichen Drogendealer und kurz darauf einen 34-jährigen Zeugen der ersten Prügelszene attackiert hatten. Die Beamten waren bei dem Vorfall im September 2013 außer Dienst und erheblich betrunken. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/goerlitzer-park-polizisten-nach-pruegelattacke-verurteilt,10809148,28497314.html

Verurteilt – nicht wegen Rassismus

BERLIN taz | Zwei Polizisten, die in Zivil und völlig betrunken mehrere Schwarze im Görlitzer Park körperlich angriffen, sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 7.500 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatten. Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter dem Plädoyer des Staatsanwalts, der elfmonatige Haftstrafen auf Bewährung gefordert hatte. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Beamten stark alkoholisiert waren. Gegen die Polizisten ist außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. www.taz.de/Justiz-in-Berlin/!146579/

2 Polizisten in Berlin wegen Körperverletzung im Amt angeklagt

Erst saufen, dann angeklagt. Zwei Polizisten in Zivil haben vor einem Jahr einen schwarzen Berliner offensichtlich wegen seiner Hautfarbe auf offener Straße zusammengeschlagen. »Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit haben die Angeklagten einen anderen misshandelt«, heißt es in der Anklage. Mit anderen Worten: Felix T. (29 Jahre) und Tino P. (28) waren stinkbesoffen, als sie vor einem Jahr zu bester Frühstückszeit einen Mann schwarzer Hautfarbe schlugen und traten. Glück im Unglück: Das Opfer erlitt keine dramatischen Verletzungen, »nur« psychisch war es über Wochen angeschlagen. Die beiden Polizeibeamten außer Dienst hatten gerade eine Kneiptour hinter sich. Die Freunde waren nicht zufällig versackt, nein,…

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