Racial Profiling Media

»Wer uns auslacht, der wird festgenommen«

Prozess um einen Polizeieinsatz vor einem Jahr im Görlitzer Park Es ist schon ein teuflischer Paragraf, der § 113 des StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Da kann man ganz schnell in etwas hineingeraten, was so eigentlich gar nicht stattgefunden hat. http://www.neues-deutschland.de/artikel/969159.wer-uns-auslacht-der-wird-festgenommen.html

Farbiger wehrt sich gegen angeblich rassistische Kontrollen

Prozess um „Racial Profiling“ in Köln Ein Heilpraktiker aus dem Ruhrgebiet hat die Bundespolizei verklagt. Allein wegen seiner dunklen Hautfarbe sei er immer wieder grundlos von Polizisten kontrolliert worden, sagt er. Das Kölner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden. Von Clemens Schminke http://www.ksta.de/koeln/prozess-um–racial-profiling–in-koeln-farbiger-wehrt-sich-gegen-angeblich-rassistische-kontrollen,15187530,30549630.html

Racial Profiling: Wenn nur die Hautfarbe zählt

Verdacht aufgrund ethnischer Merkmale – ein Prozess in München soll klären, ob die Polizei zur umstrittenen Praxis des „Racial Profiling“ greifen darf. Es ist eine Form der Diskriminierung, die es offiziell in Deutschland nicht geben darf, unter der Menschen mit dunkler Hautfarbe aber immer wieder leiden: Wenn etwa Polizisten an einem Bahnhof alle anderen Fahrgäste unbehelligt lassen, aber Passanten mit afrikanischen oder arabischen Eltern gezielt kontrollieren, steht schnell der Verdacht im Raum, dass die Sicherheitskräfte sie nur aufgrund erkennbarer ethnischer Merkmale zu einem Risiko erklären. http://m.tagesspiegel.de/politik/racial-profiling-wenn-nur-die-hautfarbe-zaehlt/11604882.html?

«Racial Profiling» Schwere Vorwürfe gegen die Zürcher Stadtpolizei

«Racial Profiling» Schwere Vorwürfe gegen die Zürcher Stadtpolizei Fabian Baumgartner 8.4.2015, 21:00 Uhr Die Zürcher Stadtpolizei habe unbegründete Kontrollen durchgeführt, kritisieren Aktivisten der Autonomen Schule. Sie unterstellen rassistische Motive. Stadtrat Richard Wolff will die Vorfälle num untersuchen lassen. http://www.nzz.ch/zuerich/schwere-vorwuerfe-gegen-die-zuercher-stadtpolizei-1.18518399

Bundespolizei wehrt sich gegen urteil zu bahnkontrollen

Bundespolizei wehrt sich gegen urteil zu bahnkontrollen

Auch in Inlandszügen wird nach Einwanderern ohne Papiere gesucht. Das Kriterium ist in der Praxis die Hautfarbe. Die Bundespolizei wehrt sich jetzt gegen ein Urteil, das diese Kontrollen für unrechtmäßig erklärt. Die Auseinandersetzung darum, ob Polizisten nach Hautfarbe kontrollieren darf, geht in die nächste Runde. Die Bundespolizei teilte dem Tagesspiegel am Freitag auf Anfrage mit, dass sie gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz Berufung eingelegt habe. http://www.tagesspiegel.de/politik/kontrollen-anhand-der-hautfarbe-unrechtmaessig-bundespolizei-wehrt-sich-gegen-urteil-zu-bahnkontrollen/11085704.html

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