RACIAL PROFILING Enge Grenzen für Zivilcourage Von JOACHIM F. TORNAU Immer wieder kommt es zu Racial Profiling im Zug. Foto: dpa Racial Profiling ist als verfassungswidrig eingestuft worden – trotzdem kommt es immer wieder zu spezifischer Auslese durch Polizeibeamten beim Kontrollieren von Ausweisen. Zwei junge Frauen haben Beamte wegen Racial Profilings verklagt – und jetzt verloren. Druckenper Mail “Polizeiliches Handeln zu kontrollieren“, sagte Richterin Dagmar Wünsch, „obliegt den Gerichten.“ Und nicht dem Bürger. Oder wie hier: der Bürgerin. Zivilcourage, so befand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Donnerstag, muss enden, wenn sie der Polizei zu nahe kommt. Geklagt hatte eine 28-jährige…