Rassistisches Profiling: Bundesgericht bestätigt Urteil im Fall «Wa Baile»
Gemäss der bundesgerichtlichen Praxis sei einer polizeilichen Anordnung selbst dann Folge zu leisten, wenn sie unrechtmässig ist. Nur wenn eine polizeiliche Anhaltung nichtig sei, habe die angehaltene Person das Recht, sich ihr zu widersetzen
Der Einzelrichter war ausserdem der Ansicht, dass die Aussage des Polizisten, wonach nicht die Hautfarbe für die Kontrolle ausschlaggebend gewesen sei, glaubhaft ist. Die Personenkontrolle weise demnach keinen schwerwiegenden Mangel auf.
Am 7. März 2018 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung von Mohamed Wa Baile durch das Zürcher Obergericht. Wa Baile hatte sich im Februar 2015 im Rahmen einer polizeilichen Personenkontrolle am Zürcher Hauptbahnhof geweigert, sich auszuweisen, weil er die Kontrolle als rassistisch empfunden hatte.
In seinem Entscheid verwirft das Bundesgericht alle vorgebrachten Rügen der Verteidigung. Die Vorinstanz habe ihr Urteil hinreichend begründet, eine willkürliche Beweiswürdigung sei nicht gegeben. Wa Baile ist inzwischen mit einer Beschwerde gegen das Bundesgerichtsurteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gelangt.
Was war passiert?
Wa Baile fährt am Donnerstag den 5. Februar 2015 von seinem Wohnort Bern nach Zürich, wo er an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) als Bibliothekar arbeitet. Nachdem er morgens um 07.00 Uhr aus dem Zug aussteigt, geht er im Strom der Pendler/innen vom Perron durch die Haupthalle des Hauptbahnhofes Zürich in Richtung Ausgang. Noch in der Halle wird er wird er von zwei Polizisten als Einziger aus der Pendlermasse herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragt nach, ob eine schwarze Person gesucht werde. Weil dies nicht der Fall ist, weigert sich Wa Baile, den Polizisten/-innen seinen Schweizer Pass vorzuzeigen. Stattdessen fragt er den Polizisten, ob er wisse, wie es sich anfühle, ständig von der Polizei kontrolliert zu werden.
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/strafen/polizei/rassistisches-profiling-gerichtsverhandlung-praezedenzcharakter