Staatlicher Rassismus vor Gericht

ILLUSTRATION - ARCHIV - Zwei Beamte der Bundespolizei überwachen am 05.09.2014 einen Bahnsteig auf dem Hauptbahnhof in Hannover (Niedersachsen).   Foto: Holger Hollemann/dpa   (zu dpa "Ermittlungen gegen Beamten der Bundespolizei wegen Körperverletzung" vom 17.05.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++

ILLUSTRATION – ARCHIV – Zwei Beamte der Bundespolizei überwachen am 05.09.2014 einen Bahnsteig auf dem Hauptbahnhof in Hannover (Niedersachsen). Foto: Holger Hollemann/dpa (zu dpa “Ermittlungen gegen Beamten der Bundespolizei wegen Körperverletzung” vom 17.05.2015) +++(c) dpa – Bildfunk+++

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Bundespolizei in Grenzgebieten gegen EU-Recht verstoßen. Ein Betroffener hatte gegen eine Kontrolle im ICE nahe der französischen Grenze geklagt. Über Rassismus, den eigentlichen Gegenstand der Klage, wollte das Gericht nichts sagen.
Ilyas Ahadi* trug Anzug, hörte über Kopfhörer Musik und war der einzige Reisende mit dunkler Hautfarbe im ICE-Abteil der ersten Klasse zwischen Offenburg und Baden-Baden. Ahadi wurde in Kabul geboren, spricht Deutsch als Erstsprache und hat einen deutschen Pass. Er arbeitet für die staatliche Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Die Beamten der Bundespolizei forderten ihn in reduziertem Deutsch auf, sich auszuweisen. Als einzigen im Abteil. Sie nahmen seinen deutschen Pass und nahmen einen sogenannten Datenabgleich vor, das heißt, sie prüften, ob der Pass in Ordnung ist und nichts gegen dessen Inhaber vorliegt. Es lag nichts vor.
http://jungle-world.com/artikel/2015/45/52935.html

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