§ 9 Abs. 2

Brandenburgische Regelung zur polizeilichen Kenn­zeichnungs­pflicht verfassungsgemäß

Kein Verstoß gegen Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizei­vollzugs­beamten Die brandenburgische Regelung zur Kenn­zeichnungs­pflicht der Polizei­vollzugs­beamten ist verfassungsgemäß. Durch die Regelung werden die Polizei­vollzugs­beamten nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden. http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Potsdam_3-K-356413_Brandenburgische-Regelung-zur-polizeilichen-Kennzeichnungspflicht-verfassungsgemaess.news22764.htm