Berlin

»Wer uns auslacht, der wird festgenommen«

Prozess um einen Polizeieinsatz vor einem Jahr im Görlitzer Park Es ist schon ein teuflischer Paragraf, der § 113 des StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Da kann man ganz schnell in etwas hineingeraten, was so eigentlich gar nicht stattgefunden hat. http://www.neues-deutschland.de/artikel/969159.wer-uns-auslacht-der-wird-festgenommen.html

Betrunkene Zivilpolizisten haben einen Schwarzen angegriffen, als er einen Streit schlichten wollte

Heute hat der Prozess gegen zwei Polizisten begonnen, die vor genau einem Jahr völlig betrunken einen Liam G. im Görlitzer Park angegriffen und verprügelt haben sollen. Zusammen mit mehreren anderen Zeugen hatte Liam G. am Morgen des 2.9.2013 beobachtet, wie zwei weiße Männer einen Schwarzen im Görlitzer Park verfolgten und ihn immer wieder mit Fußtritten und Schlägen malträtierten. Laut eigener Aussage, die im heutigen Prozess von mehreren Zeugen gestützt wurde, versuchte Liam G. das Handgemenge zu schlichten—worauf die beiden Männer ihn angriffen. Ihr erstes Opfer floh und verschwand, während die beiden Männer nun den Schlichter bearbeiteten. http://www.vice.com/de/read/zwei-betrunkene-zivilpolizisten-haben-einen-schwarzen-angegriffen-als-er-einen-streit-schlichten-wollte-038

Polizisten nach Prügelattacke verurteilt

Sie waren außer Dienst und betrunken, als sie einen angeblichen Drogendealer verfolgten. Die Situation eskalierte, urteilte nun eine Richterin und sprach die Beamten schuldig.Zwei Berliner Polizisten sollen nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung Geldstrafen von jeweils 7500 Euro zahlen. Ein Amtsgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die 28 und 29 Jahre alten Beamten am Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg einen angeblichen Drogendealer und kurz darauf einen 34-jährigen Zeugen der ersten Prügelszene attackiert hatten. Die Beamten waren bei dem Vorfall im September 2013 außer Dienst und erheblich betrunken. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/goerlitzer-park-polizisten-nach-pruegelattacke-verurteilt,10809148,28497314.html

Verurteilt – nicht wegen Rassismus

BERLIN taz | Zwei Polizisten, die in Zivil und völlig betrunken mehrere Schwarze im Görlitzer Park körperlich angriffen, sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 7.500 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatten. Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter dem Plädoyer des Staatsanwalts, der elfmonatige Haftstrafen auf Bewährung gefordert hatte. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Beamten stark alkoholisiert waren. Gegen die Polizisten ist außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. www.taz.de/Justiz-in-Berlin/!146579/

2 Polizisten in Berlin wegen Körperverletzung im Amt angeklagt

Erst saufen, dann angeklagt. Zwei Polizisten in Zivil haben vor einem Jahr einen schwarzen Berliner offensichtlich wegen seiner Hautfarbe auf offener Straße zusammengeschlagen. »Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit haben die Angeklagten einen anderen misshandelt«, heißt es in der Anklage. Mit anderen Worten: Felix T. (29 Jahre) und Tino P. (28) waren stinkbesoffen, als sie vor einem Jahr zu bester Frühstückszeit einen Mann schwarzer Hautfarbe schlugen und traten. Glück im Unglück: Das Opfer erlitt keine dramatischen Verletzungen, »nur« psychisch war es über Wochen angeschlagen. Die beiden Polizeibeamten außer Dienst hatten gerade eine Kneiptour hinter sich. Die Freunde waren nicht zufällig versackt, nein,…

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