racial profiling

Racial Profiling: “Ihr seid hier nicht in Afrika”

Vor zwei Jahren wurde Derege Wevelsiep Opfer von Polizeigewalt. Eigentlich eine klare Sache. Dass es zu einem Prozess kommt, grenzt dennoch fast an ein Wunder. Der Fall wirft einmal mehr die Frage auf, inwiefern struktureller Rassismus in der Polizeiarbeit eine Rolle spielt. Derege Wevelsieps Geschichte hat für viel Aufsehen gesorgt. Mehrere Tausend Menschen gingen im November 2012 in Frankfurt auf die Straßen, um gegen Polizeigewalt im Allgemeinen und die Gewalt gegen Wevelsiep im Speziellen zu demonstrieren. Erst fünf Monate später ist sich die Staatsanwaltschaft überhaupt sicher, dass Wevelsiep am Abend des 17.10.2012 Unrecht geschehen ist. http://www.migazin.de/2014/10/24/vor-gericht-ihr-seid-hier-nicht-in-afrika/

Polizeibeamten prügeln Derege Wevelsiep zur Eigensicherung?Absurdität des Bösen!

Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Frankfurt, 30. Oktober 2014 Racial Profiling Zwischenbericht der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) und der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) zur Verhandlung des Falls von Kläger Derege Wevelsiep am 30. Oktober in Frankfurt/Main. Eine lückenlose Kette von Beweisen von Ereignissen gibt es nicht, wenn vier Aussagen gegen eine stehen: Die von vier Polizisten gegen den Kläger Derege Wevelsiep. Der erste Tag der Verhandlung am Frankfurter Gericht war schon allein deshalb nicht leicht für den Kläger. Neben Wevelsiep und seiner Frau wurden Matthew S. Und die drei Kollegen des beschuldigten Polizisten gehört. Die Darstellung,…

“Identitätsfeststellung auf der Grundlage von § 23 BPolG” ist “rechtswidrig”: VG Köln

“Es wird festgestellt, dass die am 08.06.2012 auf der Bahnstrecke zwischen Bielefeld und Dortmund von Beamten der Beklagten durchgeführte Identitätsfeststellung rechtswidrig gewesen ist.” “Am 08.06.2012 befand sich der Kläger gegen 7:15 Uhr in einem Regionalexpress der Deutschen Bahn AG auf der Bahnstrecke von Bielefeld nach Dortmund. Er saß allein auf einem Viererplatz – gleich neben einer Einstiegstür – in einem Großraumwaggon. Nach dem Halt in Rheda-Wiedenbrück wurde der Kläger durch zwei Beamte der Bundespolizei in Zivil angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Die Beamten zeigten ihrerseits – nach Angaben des Klägers erst auf seine Nachfrage – ihre Dienstausweise vor und teilten…

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