Regionalbahn

VG Köln: Identitätsfeststellung Rechtswidrig

Verwaltungsgericht Köln, 20 K 4683/12 Datum: 13.06.2013 Gericht: Verwaltungsgericht Köln Spruchkörper: 20. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 20 K 4683/12 Rechtskraft: rechtskräftig Tenor: Es wird festgestellt, dass die am 08.06.2012 auf der Bahnstrecke zwischen Bielefeld und Dortmund von Beamten der Beklagten durchgeführte Identitätsfeststellung rechtswidrig gewesen ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet. 1 T a t b…

“Identitätsfeststellung auf der Grundlage von § 23 BPolG” ist “rechtswidrig”: VG Köln

“Es wird festgestellt, dass die am 08.06.2012 auf der Bahnstrecke zwischen Bielefeld und Dortmund von Beamten der Beklagten durchgeführte Identitätsfeststellung rechtswidrig gewesen ist.” “Am 08.06.2012 befand sich der Kläger gegen 7:15 Uhr in einem Regionalexpress der Deutschen Bahn AG auf der Bahnstrecke von Bielefeld nach Dortmund. Er saß allein auf einem Viererplatz – gleich neben einer Einstiegstür – in einem Großraumwaggon. Nach dem Halt in Rheda-Wiedenbrück wurde der Kläger durch zwei Beamte der Bundespolizei in Zivil angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Die Beamten zeigten ihrerseits – nach Angaben des Klägers erst auf seine Nachfrage – ihre Dienstausweise vor und teilten…