Racial Profiling: Die Polizei, dein Feind und Gegner
Kerim beschwert sich noch am selben Tag per E-Mail bei der Bundespolizeiinspektion Erfurt. Auf eine Reaktion wartet Kerim knapp dreieinhalb Monate. Darin weist die Bundespolizeidirektion Pirna den Racial-Profiling-Vorwurf zurück. Kerim sei nicht aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert worden, sondern aufgrund seines auffälligen Verhaltens. Das sieht Kerim anders. Im August 2014 erhebt er Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er ist überzeugt, dass die Polizeikontrolle unzulässig war. Gerichte urteilen gegen Racial Profiling Deutsche Gerichte haben der Racial-Profiling-Praxis mehrmals Rechtswidrigkeit bescheinigt. So etwa im Falle einer dunkelhäutigen Familie vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im April 2016 oder im Oktober 2015 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Menschenrechtsorganisationen…