Schweitz

Rassistisches Profiling: Bundesgericht bestätigt Urteil im Fall «Wa Baile»

Gemäss der bundesgerichtlichen Praxis sei einer polizeilichen Anordnung selbst dann Folge zu leisten, wenn sie unrechtmässig ist. Nur wenn eine polizeiliche Anhaltung nichtig sei, habe die angehaltene Person das Recht, sich ihr zu widersetzen Der Einzelrichter war ausserdem der Ansicht, dass die Aussage des Polizisten, wonach nicht die Hautfarbe für die Kontrolle ausschlaggebend gewesen sei, glaubhaft ist. Die Personenkontrolle weise demnach keinen schwerwiegenden Mangel auf. Am 7. März 2018 bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung von Mohamed Wa Baile durch das Zürcher Obergericht. Wa Baile hatte sich im Februar 2015 im Rahmen einer polizeilichen Personenkontrolle am Zürcher Hauptbahnhof geweigert, sich auszuweisen,…