StPO

Polizeizeugen – Zeugen im Sinne der StPO?

von Rechtsanwalt Clemens Hof Polizisten vor Gericht kommt in Gerichtsverfahren regelmäßig besondere Bedeutung zu:[1] Zum einen ist der Polizeizeuge nicht selten das einzige belastende Beweismittel, insbesondere, wenn der im Ermittlungsverfahren vernommene Angeklagte seine Aussage in der Hauptverhandlung verweigert oder sich anders als im Ermittlungsverfahren einlässt und dann der Vernehmungsbeamte als Zeuge gehört wird.[2] Zum anderen ist er der einzige Zeuge, der aufgrund seines Berufes regelmäßig an Strafverfahren als Zeuge teilnimmt, oft in einer Doppelstellung als aktiver Teilnehmer im Abschnitt des Ermittlungsverfahrens und als passiver Teilnehmer in der Hauptverhandlung. Die Strafjustiz verhält sich diesem Zeugen gegenüber besonders: Sie geht mit seinen…