Witten

Kein racial profiling – wenn es die Bundespolizei macht

Racial profiling bezeichnet ein auf allgemeinen Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und nationaler Herkunft einer Person basierendes Handeln von Verwaltungs- oder Vollzugsbeamten, das im allgemeinen Ausdruck eines institutionellen Rassismus ist. Wie schwer sich deutsche Verwaltungsgericht mit einem polizeilichen „racing profiling“ tun, zeigt aktuell ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln: Dort hatte ein dunkelhäutiger Heilpraktiker aus Witten geklagt, der am Abend des 12. Novembers 2013 im Hauptbahnhof Bochum seine damalige Lebensgefährtin abholen wollen. Während er an einem Aufzug zum Gleis wartete, wurde er von Beamten der Bundespolizei aufgefordert, einen Ausweis vorzuzeigen. Nach längerer Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieser Aufforderung begaben sich…

Kein “Racial Profiling” in Bochum: Kontrolle der Bundespolizei war rechtmäßig

Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln am Montag (04.01.2016) die Personenkontriolle eines dunkelhäutigen Mannes im Hauptbahnhof Bochum als “in Teilen rechtmäßig” erachtet. Der Kläger aus Witten hatte Klage gegen die Bundespolizei eingereicht. Der Kläger arbeitet als Heilpraktiker in Witten. Er wäre in seinem Leben schon sehr oft von Polizisten kontrolliert worden, sagt er. Ständig soll der Mann, der in Deutschland geboren ist und nigerianische Wurzeln hat, den Beamten seine Papiere zeigen. Im November 2013 wird der dunkelhäutige Mann am Bochumer Hauptbahnhof überprüft und genau diese Kontrolle war für ihn eine Kontrolle zu viel. Seiner Ansicht nach haben die beiden…