Unsere Gesetzeslage lässt Racial Profiling zu oft zu

Racial Profiling ist in Deutschland alltäglich. Das grundrechtliche Verbot rassistischer Diskriminierung muss Teil der Polizeiausbildung sein, damit diese diskriminierende Praxis aufhört.


Ob die Polizei in der Silvesternacht in Köln sogenanntes „Racial Profiling“ praktiziert hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu fehlen mir gesicherte und detaillierte Kenntnisse über den Einsatz. Der Einsatz ist aber zum Ausgangspunkt einer breiteren Debatte über die Zulässigkeit von Polizeikontrollen geworden. Mit Blick auf diese Debatte soll hier dem Eindruck entgegengetreten werden, es könne sich bei „Racial Profiling“ um eine zulässige Praxis handeln.

Mit „Racial Profiling“ wird die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild einer Person, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, als Auswahlkriterium für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen heranzuziehen – und nicht etwa ihr Verhalten beziehungsweise einen konkreten Verdacht. Europäische und internationale Menschenrechtsgremien sind sich einig, dass eine solche Methode gegen das in menschenrechtlichen Verträgen verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung verstößt. Auch mit dem Grundgesetz ist sie nicht vereinbar.
https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/werden-migranten-von-der-polizei-diskriminiert/unsere-gesetzeslage-laesst-racial-profiling-zu-oft-zu.html

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