Verwaltungsgericht Koblenz bestreitet rechtliche Grundlage für verdachtsunabhängige Kontrollen in den meisten deutschen Zügen
In der Pressemitteilung über den Verwaltungsgerichtsurteil:
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um das so genannte „racial profiling“, die Kontrolle von Menschen anhand äußerer Merkmale wie der Hautfarbe und anderer Zuschreibungen, hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt eine grundsätzliche Entscheidung gefällt. Es hat der Bundespolizei die Befugnisse zur Durchführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen in den meisten deutschen Zügen und Bahnanlagen entzogen. Bislang hatte es der umstrittene § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) der Bundespolizei ermöglicht, zur Verhinderung von illegaler Einreise „jeden“ zu befragen und zu kontrollieren. Dies ist nach Ansicht des Gerichts aber nur in Zügen anwendbar, die tatsächlich zur Einreise genutzt werden können und gelte gerade nicht für die meisten Inlandszüge
Pressemitteilung vom 07.11.2014 Pressmitteilung, anwaltskanzlei sven adam
PM VG Koblenz Pressedienst, Verwaltungsgericht Koblenz
2014-10-23-Urteil VG Koblenz das Urteil, Verwaltungsgericht Koblenz