Warum ist es für Gerichte so schwer, eine rassistische oder rechtsextreme Motivation zu erkennen?

2014-06-19-justitiaBernburg, Kempten, Bad Schandau: In den letzten Wochen häufen sich wieder einmal die Meldungen, die den folgenschweren Satz enthalten: “Das Gericht konnte keine rassistische / fremdenfeindliche / rechtsextreme Motivation erkennen.” Obwohl bei den Gewalttaten rechtsextreme Parolen gerufen wurden. Oder obwohl die Täter organisierte Nazi-Kader waren. Warum nur ist es für die Staatsanwälte und Richter so schwer, das zu erkennen und zu benennen? Ein Interview mit Kati Lang, Rechtsanwältin und Autorin der Dissertation “Vorurteilsmotivierte Gewalt in der strafrechtlichen Praxis“.
Vergangene Woche fiel das Urteil gegen drei junge Männer von 18, 20 und 26 Jahren beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Pirna (Sachsen). Es gab Bewährungsstrafen zwischen 8 und 15 Monaten, dazu müssen 3.500 Euro Schmerzensgeld gezahlt werden. Schließlich hatten die Täter ihre Tat vor Gericht doch zugegeben, sie hatten gesagt, es täte ihnen leid, und überhaupt seien sie “sehr unbedarft und sehr unüberlegt an die Sache herangegangen”, so kommentiert es Gerichtssprecher Andreas Beeskow gegenüber dem Hamburger Abendblatt.
http://www.netz-gegen-nazis.de/artikel/warum-ist-es-f%C3%BCr-gerichte-so-schwer-eine-rechtsextreme-motivation-zu-erkennen-9508

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