«Wer schwarz ist, wird als Drogenhändler abgestempelt»
«Wer schwarz ist, wird als Drogenhändler abgestempelt»
Personenkontrolle nur wegen der Hautfarbe: Amnesty International kritisiert, dass Dunkelhäutige in der Schweiz regelmässig grundlos angehalten würden – und schlägt zwei Lösungen vor.
Frau Graf, Amnesty International kritisiert, dass Polizisten in der Schweiz Schwarze regelmässig nur aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren. Wie oft kommt dieses Racial Profiling vor?
Wir erhalten immer wieder Meldungen von Schwarzen, dass sie grundlos von der Polizei kontrolliert wurden – zum Teil unter Gewaltanwendung. Die Zahl dieser Fälle hat in den letzten zehn Jahren abgenommen: Früher beklagten sich Betroffene einmal pro Woche bei uns, heute noch einmal im Monat. Aber diese Zahl ist nicht repräsentativ. Viele Schwarze melden solche Vorfälle nicht. Es ist für sie ein Tabu, gegen die Polizei auszusagen. Sie fürchten etwa, deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren. Zudem führen die meisten Kantone keine Statistik über Polizeigewalt. Das macht eine Quantifizierung des Phänomens schwierig.
In welchen Gebieten häufen sich derartige Vorfälle?
Die Zürcher Langstrasse oder die grosse Schanze in Bern waren früher zwei neuralgische Punkte, an denen Schwarze teilweise systematisch kontrolliert wurden. Heute kommt es vermehrt rund um Bahnhöfe sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Routinekontrollen dunkelhäutiger Personen.
Gerade an der Langstrasse sind Kleindealer schwarzer Hautfarbe stark präsent. Das erklärt die intensiven Kontrollen der Polizei.
Der Drogenhandel ist nicht nur in den Händen der Schwarzafrikaner. Deswegen eine ganze Gruppe Menschen zu diskriminieren, ist unverhältnismässig. Klar, der Schutz der Bevölkerung muss bei der Polizeiarbeit im Vordergrund stehen, aber für dieses Ziel müssen verdächtige Personen gezielt beobachtet werden.
Sie werfen den Polizisten also rassistische Motive bei der Personenkontrolle vor.
Wir kritisieren, dass gewisse Polizisten dunkelhäutigen Menschen negative Attribute zuschreiben. Wer schwarz ist, wird rasch als potenzieller Drogendealer abgestempelt. Rassistische Motive dürften eine Rolle spielen – wohl aber nur bei einer Minderheit der Polizisten. Das Problem ist vielmehr, dass viele Beamte vorwiegend mit negativ auffallenden Schwarzen zu tun haben. Das kann das generelle Bild von Dunkelhäutigen beeinflussen.
Was schlagen Sie also vor – wie könnten die Polizisten dafür sensibilisiert werden?
Für die Polizeikorps müssten mehr Schwarze rekrutiert werden. Essenziell wäre auch ein regelmässiger Austausch mit gut integrierten, seit Jahren in der Schweiz lebenden dunkelhäutigen Menschen. Solche runden Tische haben sich beispielsweise in Basel-Stadt bewährt. Dort wurde das ganze Korps entsprechend geschult. Es erfuhr Hintergründe zur Migration aus Westafrika und lernte die Perspektive der von ungerechtfertigten Personenkontrollen Betroffenen kennen. Seit dieser Weiterbildung erhielten wir Rückmeldungen von Schwarzen, dass sie sich nun sicherer fühlen, wenn sie in Basel unterwegs sind. Einen positiven Einfluss hatte auch die Einführung der Schweizerischen Polizeiausbildung im Jahr 2004. Dort ist den Menschenrechten und der Ethik ein eigenes Fach gewidmet.
Wie wirken sich solche ungerechtfertigten Personenkontrollen auf die Betroffenen aus?
Sie traumatisieren die Opfer und hinterlassen ein Gefühl der Demütigung. Zudem können sich solche Vorfälle auf die ganze Familie auswirken und Beziehungen belasten. Gerade Frauen, die in einer binationalen Partnerschaft leben, beklagen sich darüber, dass ihre Männer trotz gepflegtem Auftreten ständig und grundlos kontrolliert werden.
Sind in der Schweiz auch andere Ethnien von Racial Profiling betroffen?
Arabischstämmige Personen berichten uns ebenfalls vermehrt von ungerechtfertigten Polizeikontrollen. Zum einen hat die weltweite Terrorbekämpfung die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter erhöht, zum anderen hat die Ankunft junger Tunesier im Zuge des Arabischen Frühlings dazu beigetragen.
Sie erheben auch Vorwürfe gegenüber Opferhilfestellen: Klagen von Betroffenen würden nicht ernst genommen. Ist das Phänomen bei Opfervertretern umstritten?
Gewisse Opferhilfestellen argumentieren, die Polizei dürfe jederzeit Personenkontrollen durchführen. Offenbar mangelt es sogar in der Opferhilfe an entsprechender Sensibilisierung. Auch dort gäbe es Handlungsbedarf.
Schwerer wiegen Ihre Vorwürfe an die Adresse der Gerichte und Staatsanwälte: Sie würden diese polizeilichen Praktiken decken. Haben Sie Belege dafür?
In Zürich beispielsweise ist es stets der gleiche Staatsanwalt, bei dem diese Fälle landen. Sie wurden bisher praktisch allesamt eingestellt. Betroffene brauchen hartnäckige Anwälte, denn sie müssen oftmals über Jahre hinweg prozessieren. Unsere Rassismusstrafnorm greift zu wenig. Wir bräuchten darum ein Gesetz, das Diskriminierung umfassend abdecken würde. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
(Erstellt: 13.06.2014, 15:40 Uhr)
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wer-schwarz-ist-wird-als-Drogenhaendler-abgestempelt/story/11868305